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Die Verordnungen

Sachverständige erstatten ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen.

Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt – die Ernennung oder Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer bescheinigt besondere Qualifikation und persönliche Integrität.

Herr Dipl.-Ing. (TU) Ties Tiessen ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Ingenieurvermessung, bestellt von der Industrie- und Handelskammer Offenbach

Rechtliche Grundlage: Sachverständigenordnung der IHK Hessen ( ) Zuständigkeit der IHK nach §§36, 36a GewO
Link zur Sachverständigenordnung der IHK Offenbach

Voraussetzung für die Bestellung ist die nachgewiesene besondere Sachkunde

Herr Dipl.-Ing. (FH) Stephan Och ist Prüfsachverständiger für Vermessungswesen nach HPPVO, anerkannt von der Ingenieurkammer Hessen

Rechtliche Grundlage: Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) ( ) Hessische Bauordnung (HBO) § 65 Abs. 2 Satz 2
Link zur HPPVO

Voraussetzung für die Anerkennung: eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit

Die Sachverständigen stehen unter Aufsicht der jeweiligen Anerkennungsbehörde und können hinsichtlich ordnungsgemäßer Aufgabenwahrnehmung überprüft werden.

 

TPI Sachverständigengesellschaft mbH, Otto-Hahn-Straße 46, 63303 Dreieich
Telefon 0 61 03 / 9 98 - 200, Telefax 0 61 03 / 3 40 16